|
Sonderkulturen
Sportplatzdüngung
| Grunddüngung und Bodenverbesserung |
Fein - Kompost 0/6 mm |
| |
Pro qm Rasenfläche 3 Liter
Kompost |
| |
Pro Fußballplatz 20-25 cbm
Kompost |
Die Durchgänge für die Sportplatzpflege
und die Düngung mit gütegesichertem Kompost können
mit einander verbunden werden. Dies geschieht idealerweise mit der
Besandung des Platzes. Somit vereinen Sie eine vollständige
Grunddüngung und Strukturverbesserung in einem Arbeitsgang.
Selbstverständlich kann die Kompostdüngung davon auch
völlig unabhängig durchgeführt werden.
Tipp:
Die Reihenfolge der Arbeitsgänge sollte wie folgt aussehen,
Vertikutieren, Aerifizieren, Besandung und Kompostdüngung,
Abschleppen und Aussäen.
Haben Sie noch Fragen, bitte rufen Sie uns unter der Tel.Nr. 0931/27092-0
an oder schicken Sie uns unter "Kontakt"
ein Email.
Weinanbau
| Grunddüngung
und Bodenverbesserung |
Frischkompost
0/15 mm,
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
|
| Erosionsschutz |
Frischkompost 0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
|
| Neuanpflanzung |
Fertigkompost 12 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
|
| Weinstöcke
pflanzen |
Reben-Pflanzsubstrat
Speziell für das Pflanzen von Weinstöcken. Ein Pflanzloch
von etwa der doppelten Größe des Wurzelballens ausheben.
Die Reben-Pflanzerde ins Pflanzloch geben, den Weinstock einsetzen,
die Erde auffüllen, andrücken und angießen. |
Spargelanbau
| Grunddüngung und Bodenverbesserung |
Frischkompost
0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung |
Landwirtschaft
| Grunddüngung und Bodenverbesserung |
Frischkompost
0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung |
Bioabfallverordnung
(BioAbfV)
Sie ist seit November 1998 in Kraft und regelt die Kompostausbringung
für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzte Flächen. In unserer Region betrifft dies die Sonderanwendungen:
Weinanbau, Spargelanbau u.a. Sonderkulturen
sowie Landwirtschaft.
Innerhalb von 3 Jahren dürfen nach
Maßgabe der BioAbV und soweit düngemittelrechtliche Regelungen
nicht entgegen stehen maximal 30 t Trockenmasse je Hektar aufgebracht
werden. Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben
Fläche Klärschlämme nicht zusätzlich aufgebracht
werden.
Bei der Aufbringung auf Feldgemüse- und Feldfutterflächen
den Kompost oberflächig einarbeiten.
Die Anwender sind nach §9 Abs.1
verpflichtet, das erstmalige Ausbringen von Komposten innerhalb
von 2 Wochen nach erfolgter Aufbringung der zuständigen Kreisbehörde
zu melden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie gerne unter der Tel.Nr.
0931 / 27092-13 oder schicken Sie uns unter der Rubrik "Kontakt"
ein Email.
Düngeberechnung
Stickstoff (Nges) liegt in überwiegend
organisch gebundener Form (Norg) vor. Der in der Vegetationsperiode
maximal anrechenbare Stickstoffgehalt (Nanr) entspricht
10% von Norg zzgl. Nlös.
Phosphat, Kalium und Magnesium können zu 100% in die Düngeberechnung
eingehen.
Im Kompost enthaltene basisch wirksame Stoffe sind als CaO zu 100%
anrechenbar. Der Kalkgehalt im "Würzburger Kompost"
ist regional bedingt durch den kalkhaltigen Boden hoch, so dass ein
großer Teil der Erhaltungskalkung mit dem Ausbringen dieses
Kompostes erfolgen kann.
Die Zufuhr organischer Substanz wirkt dem Humusverlust des Bodens
entgegen. Zur Erhaltung der Fruchtbarkeit und der Funktionsfähigkeit
braucht der Boden regelmäßige Zufuhr an organischer Substanz.
Kompost ist aufgrund hochwertiger Huminstoffe besonders nachhaltig.
Aktuelle Angaben des Nährstoffgehaltes
und genaue Angaben zur Düngeberechnung und Aufbringmenge erhalten
Sie durch das aktuelle Fremdüberwachungszeugnis.
Bitte fragen Sie dies unter der Tel.Nr. 0931 / 27092-0 an oder schicken
Sie uns unter der Rubrik "Kontakt"
ein Email. |