Sonderkulturen

Sportplatzdüngung

Grunddüngung und Bodenverbesserung Fein - Kompost 0/6 mm
  Pro qm Rasenfläche 3 Liter Kompost
  Pro Fußballplatz 20-25 cbm Kompost

Die Durchgänge für die Sportplatzpflege und die Düngung mit gütegesichertem Kompost können mit einander verbunden werden. Dies geschieht idealerweise mit der Besandung des Platzes. Somit vereinen Sie eine vollständige Grunddüngung und Strukturverbesserung in einem Arbeitsgang. Selbstverständlich kann die Kompostdüngung davon auch völlig unabhängig durchgeführt werden.

Tipp:
Die Reihenfolge der Arbeitsgänge sollte wie folgt aussehen, Vertikutieren, Aerifizieren, Besandung und Kompostdüngung, Abschleppen und Aussäen.

Haben Sie noch Fragen, bitte rufen Sie uns unter der Tel.Nr. 0931/27092-0 an oder schicken Sie uns unter "
Kontakt" ein Email.



Weinanbau

Grunddüngung und Bodenverbesserung Frischkompost 0/15 mm,
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
Erosionsschutz Frischkompost 0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
Neuanpflanzung Fertigkompost 12 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung
Weinstöcke pflanzen Reben-Pflanzsubstrat
Speziell für das Pflanzen von Weinstöcken. Ein Pflanzloch von etwa der doppelten Größe des Wurzelballens ausheben. Die Reben-Pflanzerde ins Pflanzloch geben, den Weinstock einsetzen, die Erde auffüllen, andrücken und angießen.

Spargelanbau

Grunddüngung und Bodenverbesserung Frischkompost 0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung

Landwirtschaft

Grunddüngung und Bodenverbesserung Frischkompost 0/15 mm
Siehe unten BioAbfV und Düngeberechnung


Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Sie ist seit November 1998 in Kraft und regelt die Kompostausbringung für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen. In unserer Region betrifft dies die Sonderanwendungen:
Weinanbau, Spargelanbau u.a. Sonderkulturen sowie Landwirtschaft.

Innerhalb von 3 Jahren dürfen nach Maßgabe der BioAbV und soweit düngemittelrechtliche Regelungen nicht entgegen stehen maximal 30 t Trockenmasse je Hektar aufgebracht werden. Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben Fläche Klärschlämme nicht zusätzlich aufgebracht werden.
Bei der Aufbringung auf Feldgemüse- und Feldfutterflächen den Kompost oberflächig einarbeiten.

Die Anwender sind nach §9 Abs.1 verpflichtet, das erstmalige Ausbringen von Komposten innerhalb von 2 Wochen nach erfolgter Aufbringung der zuständigen Kreisbehörde zu melden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie gerne unter der Tel.Nr. 0931 / 27092-13 oder schicken Sie uns unter der Rubrik "Kontakt" ein Email.



Düngeberechnung


Stickstoff (Nges) liegt in überwiegend organisch gebundener Form (Norg) vor. Der in der Vegetationsperiode maximal anrechenbare Stickstoffgehalt (Nanr) entspricht 10% von Norg zzgl. Nlös.

Phosphat, Kalium und Magnesium können zu 100% in die Düngeberechnung eingehen.

Im Kompost enthaltene basisch wirksame Stoffe sind als CaO zu 100% anrechenbar. Der Kalkgehalt im "Würzburger Kompost" ist regional bedingt durch den kalkhaltigen Boden hoch, so dass ein großer Teil der Erhaltungskalkung mit dem Ausbringen dieses Kompostes erfolgen kann.

Die Zufuhr organischer Substanz wirkt dem Humusverlust des Bodens entgegen. Zur Erhaltung der Fruchtbarkeit und der Funktionsfähigkeit braucht der Boden regelmäßige Zufuhr an organischer Substanz. Kompost ist aufgrund hochwertiger Huminstoffe besonders nachhaltig.

Aktuelle Angaben des Nährstoffgehaltes und genaue Angaben zur Düngeberechnung und Aufbringmenge erhalten Sie durch das aktuelle Fremdüberwachungszeugnis.
Bitte fragen Sie dies unter der Tel.Nr. 0931 / 27092-0 an oder schicken Sie uns unter der Rubrik "Kontakt" ein Email.