Um das RAL-Gütezeichen Kompost (RAL-GZ 251) zu erlangen, muss
der Produzent ein Jahr lang nachweisen, dass er alle Güteanforderungen
einhalten kann. Sodann erfolgt die Verleihung des Gütezeichens.

Verleihungsurkunde
Würzburg |
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Verleihungsurkunde
Oberpleichfeld |
Im Überwachungsverfahren
wird die Einhaltung der Güteanforderungen regelmäßig
geprüft. Jeden Monat holt sich ein externer Probenehmer von
einem zugelassenen Labor aus dem Kompostwerk Würzburg eine
Kompostprobe. Die Überwachung wird streng gehandhabt. Werden
die Anforderungen nicht eingehalten, wird das Gütezeichen aberkannt.
Das Überwachungsverfahren enthält die Pflicht
der Eigenüberwachung. Hierbei
wird der Verlauf der Rottetemperaturen genau überwacht und
protokolliert, um eine gesicherte Hygienisierung zu erhalten. Die
Pflicht der Fremdüberwachung wird
von speziell zugelassenen Prüflabors durchgeführt. Prüfprotokolle
dokumentieren genau die Ergebnisse der externen Probenahme und Laboruntersuchung.
Ein jährliches Fremdüberwachungszeugnis
fasst diese Ergebnisse zusammen. Es enthält die Deklaration,
alle Qualitätskriterien und Anforderungen, sowie eine Anwendungsempfehlung.
Fremdüberwachungszeugnisse
Werk Würzburg - Fertigkompost
und Frischkompost
Werk Oberpleichfeld - Fertigkompost
Gerne erhalten Sie auf Anfrage unsere Fremdüberwachungszeugnisse.
Schicken Sie uns unter der Rubrik "Kontakt"
ein Email oder fordern Sie die Zeugnisse telefonisch unter der Nummer
0931 / 27092-0 an.
Qualitätsanforderungen und Güterichtlinien
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. www.bgkev.de
oder der regionalen Gütegemeinschaft Kompost, Region Südost
e.V.
www.rgk-suedost.de
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