Die RAL-Gütesicherung

Um das RAL-Gütezeichen Kompost (RAL-GZ 251) zu erlangen, muss der Produzent ein Jahr lang nachweisen, dass er alle Güteanforderungen einhalten kann. Sodann erfolgt die Verleihung des Gütezeichens.


Verleihungsurkunde
Würzburg

Verleihungsurkunde
Oberpleichfeld


Im
Überwachungsverfahren wird die Einhaltung der Güteanforderungen regelmäßig geprüft. Jeden Monat holt sich ein externer Probenehmer von einem zugelassenen Labor aus dem Kompostwerk Würzburg eine Kompostprobe. Die Überwachung wird streng gehandhabt. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, wird das Gütezeichen aberkannt.

Das Überwachungsverfahren enthält die
Pflicht der Eigenüberwachung. Hierbei wird der Verlauf der Rottetemperaturen genau überwacht und protokolliert, um eine gesicherte Hygienisierung zu erhalten. Die Pflicht der Fremdüberwachung wird von speziell zugelassenen Prüflabors durchgeführt. Prüfprotokolle dokumentieren genau die Ergebnisse der externen Probenahme und Laboruntersuchung.

Ein
jährliches Fremdüberwachungszeugnis fasst diese Ergebnisse zusammen. Es enthält die Deklaration, alle Qualitätskriterien und Anforderungen, sowie eine Anwendungsempfehlung.

Fremdüberwachungszeugnisse
Werk Würzburg
- Fertigkompost und Frischkompost
Werk Oberpleichfeld - Fertigkompost
Gerne erhalten Sie auf Anfrage unsere Fremdüberwachungszeugnisse. Schicken Sie uns unter der Rubrik "Kontakt" ein Email oder fordern Sie die Zeugnisse telefonisch unter der Nummer 0931 / 27092-0 an.

Qualitätsanforderungen und Güterichtlinien
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. www.bgkev.de
oder der regionalen Gütegemeinschaft Kompost, Region Südost e.V.
www.rgk-suedost.de