Achtung Hobbygärtner private Anlieferer von Gartenabfällen!
Gartenabfälle (Laub, Gras- Hecken und Strauchschnitt) mit einem Durchmesser < 25cm (ohne Fremdstoffe, ohne Wurzelstöcke) können sie bis zu maximal 5 cbm kostenlos direkt am Kompostwerk abgeben.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Gartenabfälle aus Ihrem eigenen
Garten mit einem privaten PKW selbst am Kompostwerk anliefern.
Die kostenlose Anliefermenge ist auf max. 5 cbm begrenzt ! Bei einer Anlieferung über 5 cbm werden für die Gesamtmenge Entsorgungskosten entsprechend der aktuellen Preisliste erhoben.
Ab dem 01.01.2008
gelten aufgrund von Festlegungen der
Gebietskörperschaften – Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg -
für die Anlieferungen von Gartenabfall folgende Bedingungen:
- Jeder Bürger der Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg kann Grüngut bis zu 5 m³ von seinem, an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen, Grundstück anliefern.
- Die Anlieferung ist auf 5 m³ pro öffnungstag begrenzt. Teillieferungen bis zur Gesamtmenge von 5 m³ sind zulässig.
- Bei größeren Mengen ist eine kostenlose Teilabladung unzulässig; diese Anlieferungen gelten uneingeschränkt und in vollem Umfang als gewerblich.
- Anlieferungen durch Landschafts- und Gartenbaubetriebe sowie durch private Fuhrunternehmen gelten stets als gewerblich. Dies gilt auch dann, wenn das Grüngut von einem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück stammt.
Auch die bisherige Praxis, den Gewerbetreibenden für die Anlieferung über einen Vordruck freizustellen, ist nicht länger zulässig.
Sobald ein gewerblicher Betrieb eingeschaltet wurde, gehen wir von einer gewerblichen Anlieferung aus.
Als zertifizierter Fachentsorgungsbetrieb und gegenüber Stadt
und Landkreis müssen wir nachweisen, wie viel Grüngut aus
Privathaushalten angeliefert wird. Deshalb bitten wir Sie darum, sich
bei der Anlieferung beim grünen Comtainer in die entsprechenden Listen einzutragen.
Für Wurzelstöcke und Stammholz werden die Entsorgungskosten entsprechend der aktuellen Preisliste erhoben.
Kundeninformation für gewerbliche Anlieferer
von Garten- und Parkabfall
Ab dem 01.01.2008
gelten aufgrund von Festlegungen der beauftragenden Gebietskörperschaften - Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg - für die Anlieferungen von Garten und Parkabfall von gewerblichen Anlieferern wie z.B:
- Garten- und Landschaftsbaubetriebe
- Entsorger und gewerbliche Transporteure
- Gebäudedienstleister, Wohnungsgesellschaften
- Sonstige gewerbliche Dienstleister
folgende Anlieferbedingungen:
Anlieferungen durch diese Unternehmen gelten stets als gewerblich und müssen vor der Anlieferung verwogen werden.
Auch die bisherige Praxis, sich als Gewerbetreibender die Anlieferung vom Kunden über einen Vordruck freistellen zu lassen, ist nicht länger zulässig.
Eine gewerbliche Anlieferung - deren Herkunft auch aus einem Privatgarten stammen kann - wird stets als gewerbliche Anlieferung gewertet und muss gemäß unserer aktuellen Preisliste vergütet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um zukünftige Beachtung.
Preisliste
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